Pflichtunterweisungen: welche fällig sind, wie oft und wer sie verantwortet
Wenn die Aufsichtsperson der Berufsgenossenschaft zur Begehung im Betrieb steht, fragt sie selten, ob ihr eure Leute unterwiesen habt. Sie fragt, wann das zuletzt passiert ist, zu welchem Thema und wer unterschrieben hat. Wer die Antwort aus einem Aktenordner und drei Mailpostfächern zusammensuchen muss, hat ein Organisationsproblem, selbst wenn inhaltlich alles stattgefunden hat.
Unterwiesen wird, damit Beschäftigte die Gefahren an ihrem Arbeitsplatz und die passenden Schutzmaßnahmen kennen: einmal vor dem ersten Arbeitstag und danach in festen Abständen. Vorgeschrieben ist das in rund einem Dutzend Gesetzen und Verordnungen, vom Arbeitsschutzgesetz über die Gefahrstoffverordnung bis zur DSGVO.
Einzeln ist keine dieser Pflichten kompliziert: eine Rechtsgrundlage, ein Intervall, eine vorgeschriebene Form des Nachweises, und daran ändert sich über Jahre wenig. Eng wird es, weil in einem normalen Betrieb zwölf bis vierzehn davon gleichzeitig laufen, jede mit eigener Frist und eigener Zuständigkeit.
Vierzehn Pflichten und ihre Fristen
Die Übersicht nennt den Regelfall. Was davon bei euch gilt, steht in eurer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG: Dort entscheidet sich, welche Themen einschlägig sind und ob ein Intervall kürzer ausfallen muss.
Unterweisung | Rechtsgrundlage | Frequenz | Nachweisform | Verantwortlich |
|---|---|---|---|---|
§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1 | Vor Arbeitsaufnahme, danach mindestens jährlich; Jugendliche halbjährlich (§ 29 JArbSchG) | Teilnahmeliste mit Thema, Datum, Dauer, Unterschrift oder digitale Bestätigung | Arbeitgeber, Durchführung meist bei der Führungskraft | |
§ 10 ArbSchG, §§ 24 und 26 DGUV Vorschrift 1 | Ausbildung 9 Unterrichtseinheiten vor Benennung, Fortbildung alle 2 Jahre; Quote: 1 Person bei 2 bis 20 Anwesenden, darüber 5 % (Verwaltung und Handel) oder 10 % (sonstige Betriebe) | Bescheinigung der ermächtigten Ausbildungsstelle, dazu Quotennachweis für den Standort | Arbeitgeber, fachliche Begleitung durch die Sicherheitsfachkraft | |
§ 10 ArbSchG, ASR A2.2, DGUV Information 205-023 | Ausbildung vor der Benennung, Auffrischung alle 3 bis 5 Jahre empfohlen; Richtwert 5 % der Beschäftigten, bei erhöhter Brandgefährdung mehr | Schriftliche Bestellung, Teilnahmebescheinigung mit dokumentiertem Praxisteil | Arbeitgeber oder Brandschutzbeauftragter | |
Art. 5 Abs. 2, Art. 24, Art. 32, Art. 39 DSGVO | Keine gesetzliche Frist, in der Praxis jährlich, zusätzlich beim Eintritt und bei neuen Verarbeitungen | Teilnahme plus Verständnisprüfung, für Behördenanfragen exportierbar | Datenschutzbeauftragter organisiert, verantwortlich bleibt die Geschäftsleitung | |
§ 38 Abs. 3 BSIG (NIS2UmsuCG, in Kraft seit Dezember 2025) | Gesetzlich nur „regelmäßig“, in der Praxis jährliche Auffrischung plus anlassbezogene Updates | Nachweis je Person der Geschäftsleitung mit Datum, Inhalt und Dauer | Geschäftsleitung selbst, die Teilnahme ist nicht delegierbar | |
Gefahrstoffe | § 14 GefStoffV | Vor Aufnahme der Tätigkeit, danach mindestens jährlich | Mündlich und arbeitsplatzbezogen; Inhalt und Zeitpunkt schriftlich festhalten und von den Unterwiesenen unterzeichnen lassen | Arbeitgeber, Durchführung durch eine fachkundige Person |
Biologische Arbeitsstoffe | § 14 BioStoffV | Vor Aufnahme der Tätigkeit, danach mindestens jährlich | Mündlich, schriftliche Dokumentation mit Unterschrift | Arbeitgeber, fachkundige Durchführung |
Arbeitsmittel und Maschinen | § 12 BetrSichV, § 4 DGUV Vorschrift 1 | Vor der ersten Verwendung, bei Veränderungen am Arbeitsmittel, Wiederholung mindestens jährlich | Betriebsanweisung plus dokumentierte Unterweisung am Gerät | Bereichsverantwortliche und direkte Vorgesetzte |
Flurförderzeuge und Stapler | DGUV Vorschrift 68, DGUV Grundsatz 308-001 | Ausbildung und schriftlicher Fahrauftrag vor dem Einsatz, Unterweisung jährlich | Fahrauftrag, Ausbildungsnachweis, jährlicher Unterweisungsnachweis | Arbeitgeber, operativ die Fuhrpark- oder Lagerleitung |
Persönliche Schutzausrüstung | § 3 PSA-Benutzungsverordnung, § 31 DGUV Vorschrift 1 | Vor der ersten Benutzung, danach jährlich; bei PSA gegen Absturz jährliche praktische Übung | Unterweisungsnachweis, bei Absturzsicherung zusätzlich Übungsnachweis | Vorgesetzte der jeweiligen Bereiche |
Lärm und Vibrationen | § 11 LärmVibrationsArbSchV | Ab Erreichen der Auslösewerte vor Tätigkeitsbeginn, danach mindestens jährlich | Dokumentierte Unterweisung, verknüpft mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge | Arbeitgeber, unter Beteiligung des Betriebsarztes |
Bildschirmarbeit | § 6 ArbStättV mit Anhang Nr. 6, ArbMedVV | Bei Einrichtung des Arbeitsplatzes und bei wesentlichen Änderungen, Wiederholung üblicherweise im Jahresturnus | Unterweisungsnachweis, dazu Dokumentation des Vorsorgeangebots | Führungskraft, unterstützt durch den Arbeitsschutz |
Infektionsschutz im Lebensmittelbereich | § 43 IfSG | Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt vor Tätigkeitsbeginn, Folgebelehrung durch den Arbeitgeber alle 2 Jahre (§ 43 Abs. 4 IfSG) | Bescheinigung des Gesundheitsamts, Folgebelehrungen darauf vermerkt, Aufbewahrung beim Arbeitgeber | Arbeitgeber, operativ die Hygieneverantwortlichen |
Ladungssicherung und Fahrpersonal | §§ 22 und 23 StVO, § 412 HGB, § 4 DGUV Vorschrift 1 | Vor dem ersten Einsatz, danach jährlich | Unterweisungsnachweis je Fahrerin und Fahrer, dazu Nachweis zur Ladungssicherung | Fuhrparkleitung und Disposition |
Warum die Jahresfrist nicht reicht
Die genannten Intervalle sind Untergrenzen. Alle genannten Vorschriften verlangen zusätzlich eine Unterweisung aus konkretem Anlass, und zwar nach einem Unfall oder Beinaheunfall, bei neuen Arbeitsmitteln und Verfahren, bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes und nach längerer Abwesenheit. Wer nur den Jahrestermin führt, erfüllt die Pflicht in genau den Momenten nicht, in denen sie den meisten Nutzen hätte.
Dazu kommt die Form. § 12 ArbSchG verlangt eine für die Beschäftigten verständliche Unterweisung. Bei fremdsprachigen Teams heißt das übersetzte Inhalte oder eine sprachlich begleitete Durchführung, und die Verständlichkeit gehört in den Nachweis. Bei Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen schreiben die Verordnungen ausdrücklich eine mündliche Unterweisung vor. E-Learning kann diese Themen vorbereiten und den Wissensstand prüfen, das Gespräch am Arbeitsplatz ersetzt es nicht.
Drei Muster, an denen die Organisation scheitert
Am häufigsten hängt die Unterweisungsmatrix an einer einzelnen Person. Eine Excel-Datei mit vierzehn Reitern funktioniert zuverlässig, solange die Kollegin sie pflegt, die sie angelegt hat. Wechselt die Rolle, verschwindet zuerst die Logik hinter den Spalten und kurz darauf die Aktualität.
Der zweite Fall betrifft die Fristen. Viele Betriebe hängen sie ans Kalenderjahr, weil sich so alles in einem Durchgang erledigen lässt. Wer im März eintritt, bekommt seine erste Unterweisung damit im November und ist bis dahin acht Monate ohne Nachweis. Bei hoher Fluktuation kippen auf demselben Weg die Quoten für Ersthelfer und Brandschutzhelfer, meist unbemerkt, weil niemand den aktuellen Personalstand gegen die Liste der Benannten hält.
Bleibt der Klassiker: Der Nachweis existiert, nur findet ihn niemand. Unterschriebene Listen liegen im Ordner, Zertifikate im Mailpostfach, Teilnahmen im Lernsystem. In der Begehung zählt aber, was sich innerhalb weniger Minuten pro Person vorlegen lässt.
Was ein belastbarer Nachweis enthält
Sechs Angaben reichen, und sie sollten bei jeder Pflicht gleich aufgebaut sein: Thema und Inhalte, Datum und Dauer, die Namen der Teilnehmenden, der Name der unterweisenden Person, die Bestätigung durch Unterschrift oder dokumentierte digitale Zustimmung und der Termin der nächsten Wiederholung.
Der letzte Punkt fehlt am häufigsten und ist der nützlichste. Ohne ihn belegt ein Nachweis, dass etwas stattgefunden hat, sagt aber nichts darüber, was als Nächstes ansteht.
Verantwortung: eine Rolle und ein Datum
Die Pflicht liegt beim Arbeitgeber. Die Durchführung lässt sich nach § 13 Abs. 2 ArbSchG schriftlich übertragen, an Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder externe Dienstleister. Die Verantwortung dafür, die richtige Person auszuwählen, sie auszustatten und ihre Arbeit zu kontrollieren, bleibt beim Arbeitgeber.
Eine Ausnahme steht in § 38 BSIG: Die NIS-2-Schulung müssen Geschäftsführung und Vorstand persönlich besuchen. Eine Delegation an die IT-Leitung erfüllt die Pflicht nicht.
Für alle übrigen Themen hat sich eine Aufteilung in drei Rollen bewährt: Die Führungskraft unterweist, weil sie den Arbeitsplatz kennt und weiß, worauf es dort ankommt. Inhalte und die Prüfung der Gefährdungsbeurteilung liegen bei der Sicherheitsfachkraft. HR oder das Compliance-Team hält die Fristen nach und zieht die Nachweise, wenn ein Audit ansteht.
Checkliste: Unterweisungsmatrix in fünf Schritten
- Leitet aus der Gefährdungsbeurteilung ab, welche Pflichten bei euch einschlägig sind, und streicht die übrigen mit Begründung.
- Benennt je Thema eine verantwortliche Rolle, keine Abteilung.
- Führt die Fristen personenbezogen, mit Startdatum beim Eintritt statt im Jahresrhythmus.
- Legt die Nachweise an einem Ort ab, pro Person exportierbar.
- Prüft die Quoten für Ersthelfer und Brandschutzhelfer quartalsweise gegen den aktuellen Personalstand.
Mit Caltrix abgebildet
In Learning hinterlegt ihr je Rolle einen Lernpfad, der die zutreffenden Unterweisungen enthält und beim Eintritt automatisch startet. Training und Events verwalten Präsenztermine samt Teilnahme und Zertifikat, auch für die mündlich vorgeschriebenen Themen. Fristen, Wiederholungen und Nachweise laufen im Anwendungsfall Pflichtunterweisungen organisieren zusammen. Bei Unterweisungen vor Ort bestätigt jede Person die Teilnahme am Tablet mit Personalnummer und Unterschrift, auch ohne eigene Mailadresse. Nennt die Auditorin einige Namen, stellt Caltrix deren Unterweisungen, Lesebestätigungen und Nachweise samt Fassung zusammen. Eingekaufte Kurse, etwa zu Arbeitsschutz oder Datenschutz, laufen als SCORM-Paket im Lernpfad mit.
Wer aus einem Arbeitsschutz-Managementsystem kommt und nur den Schulungsteil sucht, findet im Vergleich mit Quentic die Abgrenzung der beiden Ansätze.
Fazit
Der Aufwand steckt weniger im Nachlesen der Vorschriften als im Nachhalten. Eine Matrix mit einer verantwortlichen Rolle und einem nächsten Termin je Zeile ist an einem Nachmittag aufgebaut und beantwortet danach jede Frage aus der Begehung in zwei Minuten. Was bleibt, ist die Pflege, und die gehört zu einer benannten Rolle statt zu allen gleichzeitig.
Fristen, Rollen und Nachweise an einer Stelle: In einer Demo zeigen wir, wie eine Unterweisungsmatrix in Caltrix aussieht. Vorlagen zum Einstieg findet ihr unter Vorlagen und Checklisten.
Häufige Fragen
Gibt es eine gesetzliche Liste aller Pflichtunterweisungen?
Reicht eine jährliche Sammelunterweisung für alle Themen?
Wie lange müssen Unterweisungsnachweise aufbewahrt werden?
Was passiert, wenn Nachweise fehlen?
Schulungen und Nachweise mit System
Caltrix organisiert Pflichtschulungen samt auditierbaren Nachweisen, eingebettet in Lernpfade statt daneben, DSGVO-konform betrieben in Deutschland.
Demo vereinbaren →