CALTRIX Gespräch vereinbaren
Caltrix Pay · EU-Richtlinie 2023/970

Entgelttransparenz, ohne eure Personalakte umzuziehen.

Pay bereitet Auskünfte, Entgeltberichte und Gehaltsspannen aus einer Abschrift eures führenden Systems vor. Per CSV oder API, ohne zweite Personalakte.

  • Ab 100 Beschäftigten
  • Abschrift per CSV oder API
  • Betrieb in Deutschland, mit AVV
30 Minuten. Echte Gehaltsdaten braucht ihr dafür nicht.
Abschrift in PayBeispieldaten
327Beschäftigte
10Entgeltgruppen
1Auskunft offen
  • EG 1 · Produktionje Stunde ohne Gefälle
  • EG 4 · Ofenlinieüber 5 % · Hinweis Art. 10
  • EG 10 · Leitungunter sechs Personen
Was auf euch zukommt

Drei Pflichten für alle. Berichte nach Größe.

Die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz soll den Gender Pay Gap schließen: gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit. Ein Teil gilt für alle Arbeitgeber, unabhängig von der Größe.

Art. 5

Gehaltsspanne in der Ausschreibung

Bewerberinnen und Bewerber erfahren das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne vor dem Gespräch. Nach dem bisherigen Gehalt darf nicht mehr gefragt werden.

Art. 6

Kriterien zugänglich machen

Beschäftigte können nachlesen, nach welchen objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien ihr Entgelt und seine Entwicklung festgelegt werden.

Art. 7

Auskunft für alle Beschäftigten

Jede und jeder kann das eigene Entgelt und den Durchschnitt der Vergleichsgruppe verlangen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, auch über den Betriebsrat. Die Antwort kommt binnen zwei Monaten. Einmal im Jahr werden alle auf dieses Recht hingewiesen.

Berichte zum Gender Pay Gap (Art. 9)

Jeder Bericht gilt dem Vorjahr.
Erste Berichte nach Größe der Firma, Jahr der Abgabe
Beschäftigte202620272028202920302031
ab 250 · jährlich
150 bis 249 · alle drei Jahre
100 bis 149 · alle drei Jahre

Der erste Bericht im Juni 2027 rechnet mit den Zahlen von 2026. Die Termine stehen in der Richtlinie. Wie Deutschland sie umsetzt, steht noch nicht fest.

Warum jetzt: Die Richtlinie erleichtert Beschäftigten den Nachweis (Art. 18). Liegen Tatsachen vor, die eine Entgeltdiskriminierung vermuten lassen, muss der Arbeitgeber beweisen, dass keine vorlag. Ohne dokumentierte Kriterien wird das unnötig schwer.

Stand 12. Oktober 2026: Die Umsetzungsfrist ist am 7. Juni 2026 abgelaufen. Ein deutsches Umsetzungsgesetz liegt noch nicht vor. Bis dahin gilt das Entgelttransparenzgesetz von 2017, mit dem Auskunftsanspruch in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten. Diese Seite fasst die Richtlinie zusammen und ist keine Rechtsberatung.
So kommen eure Daten hinein

Eine Abschrift. Keine zweite Akte.

1

Abschrift ziehen

Beschäftigte, Verträge, Stellen und Entgelte kommen per CSV oder API aus eurem führenden System. Eure Personalakte bleibt, wo sie ist.

2

Gruppen und Bänder anlegen

Ihr bildet Gruppen gleicher oder gleichwertiger Arbeit und legt Gehaltsbänder an oder übernehmt euer Tarifgitter.

3

Auskunft und Bericht laufen

Anfragen laufen als Vorgang mit Frist. Antwortschreiben entstehen als PDF, Berichte als PDF und CSV.

CSV-Importverfügbar
APIverfügbar
Personiobereiten wir vor
DATEV LODASper Export

Für SAP, Sage und weitere DATEV-Produkte gibt es keine direkte Anbindung. Der Weg über CSV funktioniert mit jedem System, das exportieren kann.

Was Pay erledigt

Sechs Vorgänge, ein Datenstand.

Art. 7

Auskünfte bearbeiten

Self-Service für Beschäftigte, Anfragen auch über den Betriebsrat, die Frist im Blick und das Antwortschreiben vorbereitet. Dazu der jährliche Hinweis auf das Auskunftsrecht, mit Nachweis, wer ihn bekommen hat.

Art. 9

Entgeltberichte erstellen

Die Kennzahlen zum Entgeltgefälle für das Berichtsjahr, als PDF und CSV. Wo Angaben fehlen, sagt der Bericht es, statt still darüber hinwegzurechnen.

Art. 6

Gehaltsbänder und Kriterien

Eigene Bänder oder euer Tarifgitter. Beschäftigte sehen ihr Band, ihre Stufe und die Kriterien für Entgelt und Entwicklung, auch als PDF für alle ohne Zugang.

Art. 4

Stellenbewertung

Vier Kriterien nach der Richtlinie, mit Zustimmung des Betriebsrats. Pay schlägt die Gruppe vor, festgelegt wird sie von Menschen.

Art. 10

Unterschiede erkennen

Erreicht das Gefälle je Stunde in einer Gruppe fünf Prozent, sagt Pay es wörtlich und führt die Prüfung als Vorgang.

Hinweis nach Art. 10
Art. 5

Spanne in der Stellenanzeige

Die Spanne kommt aus dem Band, nicht aus dem Bauch. Auf Wunsch ist sie in jeder Ausschreibung Pflicht.

Wenn ein Unterschied auffällt

Pay zeigt, wo ihr genauer hinseht. Erreicht das Gefälle je Stunde fünf Prozent, steht dort: „Daraus entsteht die Pflicht zur gemeinsamen Entgeltbewertung nach Art. 10, wenn es sachlich nicht zu rechtfertigen ist und binnen sechs Monaten nicht behoben wird. Ob eine Benachteiligung vorliegt, ist damit nicht gesagt.“ Pflicht wird die gemeinsame Bewertung mit dem Betriebsrat erst, wenn alles zusammenkommt:

  1. Euer Unternehmen ist nach Art. 9 berichtspflichtig.
  2. Das Gefälle in einer Gruppe erreicht fünf Prozent.
  3. Es ist nicht durch objektive, geschlechtsneutrale Kriterien gerechtfertigt.
  4. Es wurde nicht binnen sechs Monaten nach dem Bericht behoben.
Was Pay nicht tut

Software unterstützt. Menschen entscheiden.

  • Keine Entgeltabrechnung. Pay ersetzt eure Lohnsoftware nicht.
  • Kein Urteil über Benachteiligung. Pay liefert die Daten, die Bewertung trefft ihr.
  • Keine Vergleichsgruppen ohne Menschen. Pay schlägt vor, ihr legt fest.
  • Keine Rechtsberatung. Die rechtliche Prüfung bleibt bei euch und euren Beratern.
  • Keine echten Gehälter in Demos. Wir zeigen Pay nur mit erfundenen Daten.

Datenschutz

Für Gruppen unter sechs Personen zeigt Pay keine Zahl. Das ist unsere Voreinstellung zum Schutz Einzelner, angelehnt an das Entgelttransparenzgesetz.

Die Gehaltshistorie liegt verschlüsselt, jede Änderung am Entgelt steht im Protokoll. Wer welche Zahlen sieht, legt ihr über Rollen fest.

Betrieb in Deutschland, mit Auftragsverarbeitungsvertrag.

Preis

Ein Preis je Beschäftigtem. Ab 100 Beschäftigten.

250

Abgerechnet wird ab 100 Beschäftigten. Darüber gibt es keine Grenze; ab 2.000 läuft Pay auf einer eigenen Instanz, das rechnen wir im Gespräch.

2,20 € je Beschäftigtem und Monat

Lizenz im Jahr
6.600 €
Dazu Support und SLA, jährlich
250 €
Einmalig zum Start
2.500 €

Richtwert nach Listenpreis vom 12. Oktober 2026, kein Angebot. Gezählt werden die aktiven Beschäftigungsverhältnisse. Die Personalakte bleibt in eurem System, Caltrix führt nur die Abschrift, die die Rechnung braucht. Wer später die volle Personalakte will, zahlt die Differenz.

Gespräch vereinbaren

Fragen

Was oft gefragt wird.

Wie aufwendig ist die Einrichtung?

Ihr liefert eine Abschrift per CSV oder API aus eurem führenden System. Das Setup kostet einmalig 2.500 € und umfasst die Datenübernahme und die Anbindung im vereinbarten Umfang. Wie lange es dauert, hängt vor allem davon ab, wie weit eure Stellenstruktur schon steht. Das klären wir im ersten Gespräch.

Brauchen wir vorher eine Stellenarchitektur?

Ehrlich: Ohne Gruppen gleicher oder gleichwertiger Arbeit gibt es keinen Durchschnitt, den man vergleichen könnte. Pay schlägt Gruppen über die Stellenbewertung vor, festgelegt werden sie von Menschen.

Welche Daten brauchen wir für den Start?

Im Kern je beschäftigter Person: eine Personalnummer, das Geschlecht, die Stelle, das Grundentgelt, variable Bestandteile und die vertragliche Arbeitszeit. Die genaue Feldliste gleichen wir vor der Einrichtung mit eurem Export ab.

Ersetzt Pay eine rechtliche Prüfung?

Nein. Pay strukturiert Daten, Berechnungen, Dokumente und Vorgänge. Ob ein Unterschied gerechtfertigt ist und was daraus folgt, entscheiden die Verantwortlichen, bei Bedarf mit arbeitsrechtlicher Beratung.

Was gilt, solange das deutsche Gesetz fehlt?

Das Entgelttransparenzgesetz von 2017 gilt weiter, etwa mit dem Auskunftsanspruch in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten. Zugleich können sich Beschäftigte direkt auf das Gebot gleichen Entgelts im EU-Vertrag berufen (Art. 157 AEUV). Wer jetzt Gruppen, Bänder und Kriterien aufbaut, ist für beides vorbereitet.

Gespräch

Seht in 30 Minuten, wie aus eurem Export eine prüfbare Auskunft wird.

Wir sprechen über eure Datenquelle, eure Stellenstruktur und den passenden Einstieg. Echte Gehaltsdaten braucht ihr dafür nicht.

Patric Eid Ihr sprecht mit Patric Eid,
Gründer von Caltrix.

Die Buchung läuft über service.caltrix.de. Was dabei mit euren Angaben geschieht, steht in der Datenschutzerklärung.